Fritz will offiziell Rumäne werden

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Temeswar -  Der Bürgermeister von Temeswar/Timișoara, Dominic Fritz, könnte noch vor den Kommunalwahlen im Herbst dieses Jahres die rumänische Staatsbürgerschaft annehmen. Ende 2023 hat er die letzte Bedingung erfüllt, die ihn daran hinderte, die Staatsbürgerschaft offiziell zu beantragen: er hätte als EU-Bürger mindestens vier Jahre lang einen festen Wohnsitz auf rumänischen Boden haben müssen.

Somit wird ein Vorwurf, mit dem der ehemalige Bürgermeister Nicolae Robu, der sich um eine weitere Amtszeit im Rathaus bewirbt, vor den Wählern 2020 winkte, bald verschwinden. Der Liberale beschuldigte Dominic Fritz, kurz nach dem Verlust seines Amtes im Jahr 2020, mit Fälschungen für das Amt kandidiert zu haben. Die Kandidatur von Fritz ging im Herbst 2020 auch vor Gericht, aber sowohl der Temeswarer Gerichtshof als auch das Berufungsgericht haben die drei separaten Klagen in dieser Angelegenheit abgewiesen. In dem Fall ging es um die Frage des Wohnsitzes von Dominic Fritz, der nicht die rumänische Staatsbürgerschaft besitzt.

In einer rumänischen Fernsehsendung erklärte jüngst Dominic Fritz, dass er die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen wird. „Ich war bisher nicht berechtigt (den Antrag zu stellen). Man muss sich als EU-Bürger mindestens vier Jahre ununterbrochen auf rumänischem Gebiet aufhalten. Bei mir ist das jetzt, Ende 2023, der Fall. Ich bin jetzt berechtigt, rumänischer Staatsbürger zu sein. Ich bin stolz darauf, dass ich jetzt meine Unterlagen zusammenstelle, um meinen Antrag einzureichen. Ich muss auch einen Test ablegen, ich muss den Text der Hymne lernen. Über diesen Schritt habe ich in letzter Zeit viel nachgedacht, und ich fühle mich diesem Land zugehörig“, sagte Fritz in einem Interview mit Claudiu Pândaru und Florin Negru[iu in der Sendung „În fața ta“.

Für einen ausländischen Staatsbürger gelten zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen: Er/sie hat sich seit mindestens acht Jahren legal im Land aufgehalten; oder er/sie ist mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet und lebt mit ihm/ihr seit mindestens fünf Jahren seit der Eheschließung zusammen in Rumänien; er/sie ist dem rumänischen Staat gegenüber loyal, hat keine illegalen Handlungen oder solche, die als Bedrohung der nationalen Sicherheit angesehen werden, entwickelt und unterstützt und bestätigt, dass er/sie in der Vergangenheit nicht an solchen Handlungen beteiligt war; ist volljährig zum Zeitpunkt der Antragstellung; verfügt über die finanziellen Mittel , um sich eine angemessene Existenz zu sichern; er/sie ist als unbescholten bekannt und wurde weder in Rumänien noch im Ausland wegen einer Straftat verurteilt, die ihn/sie der rumänischen Staatsbürgerschaft unwürdig machen würde; er/sie verfügt über ausreichende Kenntnisse der rumänischen Sprache und Grundkenntnisse der rumänischen Kultur und Zivilisation, die für eine soziale Integration ausreichen, und kennt die Vorschriften der rumänischen Verfassung und die Nationalhymne. Die Fristen von acht bzw. fünf Jahren können in bestimmten Fällen um bis zur Hälfte verkürzt werden, u. a. wenn der Antragsteller Bürger eines EU-Mitgliedstaats ist. Dies ist der Fall bei Dominic Fritz, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Sursa: https://adz.ro/artikel/aktuell/artikel/fritz-will-offiziell-rumaene-werden

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