Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat die Verfassungsbeschwerde der Fraktionen der oppositionellen Reformpartei USR sowie der Kleinpartei „Macht der Rechten“ gegen das umstrittene Spar- und Steuerpaket der Koalitionsregierung, das Premier Marcel Ciolacu letzten Monat mit der Vertrauensfrage verknüpft hatte, mehrheitlich für unzulässig befunden. Das gab VG-Präsident Marian Enache am Mittwoch bekannt.
Das Maßnahmenpaket muss nun als nächstes Staatspräsident Klaus Johannis zur Ausfertigung vorgelegt werden – sofern Johannis dies ohne weitere Einwände tut, treten die hauptsächlich von der PSD geplanten erheblichen Steueranhebungen, die geringfügigen Sparmaßnahmen im Staatsektor sowie die beschlossene Mini-Reform der Verwaltungsbehörden umgehend in Kraft.
Das Gesetzespaket sieht u. a. eine Mindestbesteuerung für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, eine Extraabgabe für Kreditinstitute, Änderungen für Mikrounternehmen, höhere Gesundheitsabgaben für Freelancer mit hohen Einkommen sowie eine Anhebung der für zahlreiche Branchen geltenden Mehrwertsteuersätze vor, zudem entfallen die bisher geltenden Steuererleichterungen in den Bereichen IT, Bauwesen, Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Während die Koalitionsregierung damit vor allem Multis und Privatunternehmen schröpft, setzt sie im behäbigen Staatssektor den Sparstift kaum an – die zahllosen Behörden werden vorerst kaum belangt bzw. verschlankt, da die Exekutive lediglich rund 200.000 zurzeit unbesetzte Posten streichen will. Von ihrem Maßnahmenpaket verspricht sich die Exekutive Mehreinnahmen von rund 20 Milliarden Lei im kommenden Jahr, während die Haushaltsausgaben dank der Sparmaßnahmen um etwa 3,37 Milliarden Lei zurückgehen sollen.